Montag, 19. April 2010

Zeitarbeit als Instrument in Krisenzeiten?

Zeitarbeit als Instrument in Krisenzeiten?

(han) | 18.04.2010, 16:00

Düren. «Zeitarbeit als Problemlöser für Unternehmen?» Mit diesem Thema beschäftigte sich die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) im Kreis Düren. Der Vorsitzende Rolf Delhougne stellte eingangs die Frage, wie der Mittelstand am besten auf die wirtschaftliche Krise und die Konjunkturschwankungen reagieren sollte.

Neben den Diskussionen um Kurzarbeit, Mindest- oder Kombilohn könnte auch die in Deutschland kontrovers diskutierte Zeitarbeit eine Rolle spielen.

Informationen aus erster Hand erhielten die Mittelständler von der Rechtsanwältin Cordula Glatthaar vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmer. Sie stellte die traditionellen und neuen Funktionen von Zeitarbeit vor. Wer auf Zeitarbeiter zurückgreife, mindere Arbeitgeber-Risiken, spare Kosten beim Personaleinsatz und könne auf Fluktuationen im Personalbereich flexibel reagieren. Schnell und unkompliziert könnten Firmen veränderten Auftragslagen oder krankheitsbedingten Ausfällen begegnen.

Viele Arbeitgeber würden die Einstellung von Leiharbeiter auch als eine Art «vorgeschalteter Probezeit» nutzen. Sie müssten sich nicht aufgrund von Bewerbungsunterlagen oder eines Gespräches entscheiden, sondern könnten sich während des Arbeitseinsatzes von den Qualitäten des Leiharbeiters überzeugen. Viele würden, führte die Juristin aus, später auf diesem Weg von der ausleihenden Zeitarbeitsfirma übernommen. Die Zeitarbeitsbranche nenne dieses Phänomen «Klebe-Effekt».

Die Leiharbeit werde in Deutschland zu den «atypischen Beschäftigungsverhältnissen» gezählt, da zwischen dem Arbeitnehmer, der Zeitarbeitsfirma und dem entleihenden Betrieb ein Dreiecksverhältnis zustande kommt, erklärte die Anwältin. Der Leiharbeiter schließe zwar einen Arbeitsvertrag mit der Verleihfirma und zähle dadurch zu deren Belegschaft, erbringe seine Arbeitsleistung jedoch bei einem Dritten. Gehalt bekomme er aber ausschließlich vom Verleiher.

Um Leiharbeiter zu schützen, habe der Gesetzgeber jedoch gleichzeitig bestimmt, dass die Arbeitnehmer schon ab dem ersten Tag der Stammbelegschaft des entleihenden Betriebes gleichgestellt sein müssen. Damit wolle der Gesetzgeber erreichen, dass Leiharbeiter denselben Arbeitslohn erhalten und dieselben Arbeitsbedingungen vorfinden wie fest angestellte Mitarbeiter. Um zu erreichen, dass Zeitarbeitsfirmen nicht durch Haustarife Lohndumping betreiben können, versuche die Branche sich zur Zeit auf einen Mindeststundenlohn von 7,60 Euro zu einigen.

Laut Entgeltrahmentarifvertrag des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, nach dem etwa ein Drittel aller Zeitarbeiter bezahlt wird, liegt das Bruttogehalt der Leiharbeiter in Westdeutschland zwischen 1108,71 und 2584,46 Euro monatlich. Maßgebliche Grundlage für das gezahlte Gehalt ist dabei die Qualifikation des Arbeitnehmers. Die Stundenlöhne lägen noch bei 7,31 bis 17,04 Euro. Sollte der Arbeitnehmer zeitweise nicht an einen Entleiher überlassen werden können, hat er aber Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Juristische Fragen zur Zeitarbeit erläuterte Rechtsanwalt Dr. Stephan Bücker, während Steuerberater Johann Hubert Ochsenbruch insbesondere auf Fragen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer einging.

Quelle: http://www.az-web.de/lokales/juelich-detail-az/1268309?_link=&skip=&_g=Zeitarbeit-als-Instrument-in-Krisenzeiten.html

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