Donnerstag, 29. April 2010

EU will Arbeitszeiten begrenzen - Ein freier Tag als Ziel

27.04.2010 | Arbeitsrecht

Überstunden und Sonntagsarbeit sollen künftig in ganz Europa begrenzt werden. Die Europäische Kommission nimmt einen neuen Anlauf, um die Höchstarbeitszeiten EU-weit einheitlich zu deckeln.

"Wenn Menschen zu viele Stunden arbeiten, schadet das ihrer Gesundheit", sagte EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel.

Immerhin zehn Prozent aller Arbeitnehmer arbeiteten - inklusive Bereitschaftsdiensten - mehr als maximal 48 Stunden pro Woche. "Die meisten Probleme haben wir im Gesundheitssektor, bei Feuerwehrleuten und Polizisten."



Ein freier Tag pro Woche

Der Kommissar will auch einen freien Tag pro Woche vorschreiben.

Allerdings müsse - entgegen der Forderung von Gewerkschaften und Kirchen - nicht unbedingt der Sonntag ein grundsätzlich arbeitsfreier Tag sein. "Ich bin davon überzeugt, dass wir einen freien Tag in der Woche brauchen", sagte Andor. "ch finde aber nicht, dass wir diesen freien Tag in allen Mitgliedsstaaten an einem bestimmten Tag festmachen müssen." Jeder der 27 EU-Staaten habe ganz andere Traditionen.

Der Sonntag ohne Arbeit und eine europaweite Begrenzung der Höchstarbeitszeit sind seit Jahren ein Streitthema in der EU. Nach jahrelangem Tauziehen scheiterte 2009 eine Vorlage aus Brüssel am Widerstand von Europaparlament und Mitgliedsstaaten. Das bisher unlösbare Problem geht Andor nun mit einem Konsultationspapier an.



Gewerkschaften und Arbeitgeber sollten in die Diskussion eingebunen werden

OIn dem Konsultationspapier werden Gewerkschaften und Arbeitgeber aufgefordert, sich an der Diskussion zu beteiligen. "Dieses Mal geben wir dem Dialog viel Raum", zeigte sich Andor optimistisch. "Es ist ganz wichtig, dass wir nicht vorpreschen."



Gesetzentwurf könnte Ende des Jahres vorliegen

Im Idealfall soll Ende des Jahres ein neuer EU-Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Die Konsultationen sollten im Sommer abgeschlossen sein. "Dann werden wir unter belgischer EU-Ratspräsidentschaft einen Vorschlag machen."

Nötig geworden war die Überarbeitung durch drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs, der Bereitschaftszeit grundsätzlich zu Arbeitszeit erklärt hatte. Einige Länder monierten aber, dass dann die Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern nicht mehr gewährleistet sei und zogen einen Ausstieg aus den gemeinsamen Höchstarbeitszeiten im Gesundheitssektor vor.

Quelle: http://www.haufe.de/SID61.aFj0K0vYBec/personal/newsDetails?newsID=1272266602.55&d_start:int=7&topic=Arbeitsrecht&topicView=Arbeitsrecht&

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