Freitag, 2. Juli 2010

Deutliche Entgelterhöhungen in der Zeitarbeit. Missbrauch à la Schlecker ist ausgeschlossen.

01.07.2010 bza // Der vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der DGB- Tarifgemeinschaft Zeitarbeit im März abgeschlossene Tarifvertrag tritt heute in Kraft. Damit erhalten die rund 250.000 bis 300.000 Zeitarbeitnehmer, die von diesem Tarifvertrag erfasst werden, deutlich hööhere Entgelte.

Der Tarifabschluss sieht eine Erhöhung aller Entgeltgruppen in vier Schritten vor: Das Tarifniveau steigt am heutigen 1.7.2010 beispielsweise in der Entgeltgruppe 1 von 7,38 Euro auf 7,60 Euro pro Stunde (West). Weitere Steigerungen in allen Entgeltgruppen erfolgen am 1.5.2011, 1.11.2011 und 1.11.2012. Im letzten Schritt sieht die Entgeltgruppe 1 dann eine Vergütung von 8,19 Euro vor (West). Daneben wird die – höchste – Entgeltgruppe 9 (für Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium oder ein Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erfordern) von zunächst 16,69 Euro auf 17,11 Euro pro Stunde steigen (West). Auch hier erhöhen sich die Entgelte stetig, zuletzt dann am 1.11.2012 auf 18,20 Euro.

Neben den Entgelten ist mit diesem Tarifvertrag auch das Problem der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung gelöst worden (Schlecker). Mit dem BZA- DGB-Tarifvertrag ist diese missbräuchliche Anwendung der Zeitarbeit – ohnehin ein Randphänomen - nicht möglich.

BZA-Tarifverhandlungsführer und BZA-Vizepräsident Thomas Bäumer erklärt zum Tarifvertrag: „Mit diesem Verhandlungsergebnis ist es den Tarifvertragsparteien gelungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern für mehr als drei Jahre Planungssicherheit zu geben. Gerade die Mitarbeiter in den neuen Bundesländern werden deutlich von der Entgeltentwicklung profitieren. Zudem ist der BZA mit dem neuen Mindestlohntarifvertrag auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 für Zeitarbeitnehmer aus den meisten mittel- und osteuropäischen EU-Staaten optimal vorbereitet. Nun muss die Politik endlich die Zeitarbeitsbranche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufnehmen und diesen Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.“

Wie bereits im vergangenen Tarifwerk erhöhen sich die Entgelte automatisch nach neun- und zwölfmonatigen ununterbrochenen Einsätzen im Kundenunternehmen um 1,5 Prozent und 3 Prozent.

Die detaillierten Entgelte für alle Entgeltgruppen - und aufgeschlüsselt nach Ost und West - finden Sie auf http://www.bza.de
Quelle: BZA

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